Was ist ein Pfändungsschutzkonto und wie bekommt man es?

Pfändungsschutzkonto

Menschen geraten immer wieder in finanzielle Schwierigkeiten – sei es durch unbezahlte Rechnungen oder das Bezahlen einer Rate für Wohnungseinrichtungsgegenstände. Bis zum Zeitpunkt, in dem finanziell nichts mehr möglich ist und ein Gerichtsvollzieher im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens einen Kontozugriff erhält, vergeht häufig ein langer Weg. Oftmals geraten Menschen in die Schuldenfalle und nicht gerade selten erfolgt die Pfändung des Kontos. Im Falle einer Pfändung können Betroffene auf ein sog. Pfändungsschutzkonto (sog. P-Konto) zurückgreifen. Auf den Seiten von kostenlosesgirokonto.de erhalten Sie ausführliche Informationen zum Pfändungsschutzkonto.

 

Grundsätzliche Informationen zum Pfändungsschutzkonto

Beim Pfändungsschutzkonto handelt es sich stets um ein Girokonto. Das Girokonto wird beim Erhalt des Pfändungsschutzes in ein Pfändungsschutzkonto geändert. Dadurch kann das Girokonto nur als Guthabenkonto mit Pfändungsschutz geführt werden. Sollte es zu einer Kontopfändung kommen, wissen zahlreiche Menschen nicht weiter. 2009 brachte der Gesetzgeber für den Fall der Fälle ein Gesetz zur Reformierung des Kontopfändungsschutzes auf den Weg. Dieses Gesetz ist seit Anfang Juli 2010 in Kraft. Im Rahmen dessen muss dem Betroffenen gewährleistet werden, dass auch innerhalb einer Pfändung ein gewisser Freibetrag auf dem Konto sein muss. Mittels des Pfändungsschutzes soll der Schuldner, der im Besitz des Girokontos ist, vor dem finanziellen Ruin geschützt werden. D. h. eine gänzliche Pfändung ist nicht möglich. Der Betroffene sollte zu Beginn einer Pfändung sofort mit der Bank Kontakt aufnehmen, um den Pfändungsschutz einrichten zu können.

 

Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkontos

Die Banken in Deutschland sind gemäß dem Gesetz dazu verpflichtet. Der Antrag wird normalerweise innerhalb drei bis vier Bankarbeitstagen bearbeitet. Eine Anhebung der Kontoführungsgebühren darf sich in solchen Fällen im Vergleich zu einem regulären Girokonto nicht ergeben. Dies liegt darin begründet, dass das Pfändungsschutzkonto mit keinen besonderen Leistungen einhergeht. Schließlich folgen Banken nur den gesetzlichen Regelungen, die der Gesetzgeber für den privaten Geldverkehr vorgegeben hat.

Sofern kein eigenes Konto existiert, so kann der Antragsteller ein Guthabenkonto eröffnen. Dieses Guthabenkonto muss im Anschluss in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umgewandelt werden. Seit dem Sommer 2016 muss jede Person basierend auf einem neuen Gesetz über ein Konto verfügen können. Infolgedessen muss jedes in Deutschland ansässiges Kreditinstitut unabhängig von der Liquidität des Kunden eine Kontoeröffnung durchführen. Auf jeden Fall sollten die Antragsteller eines Pfändungsschutzkontos Vergleiche zwischen den Kreditinstituten durchführen, weil selbst Guthabenkonten unterschiedlich hohe Gebühren bei den verschiedenen Banken haben könnten.

Vorteile eines Pfändungsschutzkontos

Der Antragsteller kann das bereits bestehende Girokonto in ein Guthabenkonto mit Pfändungsschutz ändern, wodurch eine weitere finanzielle Verschuldung verringert wird. Die Schuldner werden mit einem Zwangsvollstreckungsverfahren vor einem finanziellen Komplettverlust geschützt. Dies hängt auch damit zusammen, weil ein monatlicher Betrag nicht pfändbar ist, der von verschiedenen Faktoren (z. B. alleinstehende Person, unterhaltspflichtige Personen vorhanden) abhängig ist. Allerdings muss pro unterhaltspflichtige Person ein Nachweis erfolgen. Für diesen Nachweis muss seitens der Insolvenz- und Schuldnerberatungsstelle eine Bescheinigung erfolgen.

Bei Erbringen der notwendigen Nachweise können bestimmte Leistungen (z. B. Kindergeld, Pflege- und Behindertengeld, Schwerstbehindertenzulage) geschützt werden. Sofern außerordentliche Bedürfnisse beim Betroffenen vorliegen (z. B. Krankheiten), so können diese eine Auswirkung auf den pfändbaren Betrag haben. Sofern bereits ein Dispokredit beim gepfändeten Konto vorliegt, so kann oftmals mit der Bank eine Lösung erarbeitet werden (z. B. monatliche Tilgung des Dispokredits).

 

Zielgruppen eines Pfändungsschutzkontos

Ein Pfändungsschutzkonto eignet sich vor allem für Personen, die über eine Kontopfändung verfügen (z. B. weil über längere Zeit Rechnungen nicht beglichen werden). Bei Vorliegen einer Pfändung sollte der Schuldner rasch mit seiner Bank reden, um Pfändungsschutz für das vorhandene Girokonto bewirken zu können. Allerdings sollte der Pfändungsschutz für ein Girokonto nur dann eingerichtet werden, sobald dieser wirklich benötigt wird. Schließlich kann die Beantragung eines Pfändungsschutzes die Bonität eines Kunden beeinflussen.

Relevante Kriterien für einen Vergleich

Zum einen sollten die Kosten für das Pfändungsschutzkonto betrachtet werden. Schließlich können selbst für ein Guthabenkonto Gebühren anfallen, die zwischen den Banken differieren können. Es gibt aber auch kostenfreie Guthabenkonten. Dieses kostenfreie Gebührenmodell kann auch Auswirkungen auf den Pfändungsschutz haben, weil jeder Euro zählt.

Zum anderen liegen beim Pfändungsschutzkonto in der Regel keine Unterschiede zum Guthabenkonto vor. Ein einziger Unterschied kann sein, dass die Zahlung mittels Unterschrift nicht möglich ist, weil in diesem Fall nicht eine sofortige Belastung stattfindet.

Prinzipiell können beim Pfändungsschutzkonto keine weiteren Zusatzangebote gemacht werden. Der Kontoinhaber kann optional eine Debitorenkarte erhalten, was im Ermessen des Kreditinstituts liegt.

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