Girokonto kündigen

Kündigung des Girokontos – Was ist zu beachten?

Girokonten können Sie normalerweise zu jeder Zeit unkompliziert und schnell kündigen. Die Kündigung erfolgt in der Regel durch das Vorsprechen in Ihrer jeweiligen Hausbank oder Sie setzen, falls Sie bei einer Direktbank Kunde sind, ein formloses Schreiben auf.

Da Kontoschließungen dennoch bei einigen Kunden, aufgrund Ihrer Umstände Fragen, aufwerfen, befasst sich dieser Artikel mit Tipps und Möglichkeiten und Lösungsansätzen zu direkten Kundenfragen.

Beachtenswertes zur Kontoauflösung

Folgende Schritte sind empfehlenswert:

  • Neues und altes Girokonto eine Zeit lang parallel laufen lassen
  • Information der Kontoschließung mit neuer Kontoadresse an alle Betroffenen
  • Abrechnung des alten Kontos durch Übertragung, Barauszahlung eines Guthabens oder Lastschrifteneinzug
  • Entwertung der EC- oder bankeigenen Kreditkarte

Es ist sinnvoll beide Konten, altes und neues, eine Zeit lang parallel laufen zu lassen. Empfehlenswert ist ein Zeitraum von 3 Monaten. Auf diese Art erhalten Sie einen entsprechenden Überblick über den Zahlungsverkehr, der Ihr Konto betrifft. Kontrollieren Sie dabei die Buchungen anhand der Kontoauszüge. So stellen Sie fest, wer bestimmte Summen auf Ihr Konto überweist und wer regelmäßig Beträge einzieht. Diese Parteien können Sie dann rechtzeitig über den Kontowechsel informieren.

Die Benachrichtigung an alle Betroffenen ist von äußerster Wichtigkeit. Informieren Sie sie über die Schließung Ihres Kontos und teilen Sie ihnen Ihre neuen Bankverbindungen mit. Somit vermeiden Sie Missverständnisse und unnötige Hin und Her Buchungen, sowie möglich anfallende Gebühren. Diese könnten entstehen, wenn beispielsweise eine Lastschrift einer Versicherung zurück gebucht werden muss.

Die Schließung des Bankkontos erfolgt in der Regel kostenlos und zum gewünschten Zeitpunkt. Das entsprechende Kontoguthaben kann übertragen oder bar ausgezahlt werden. Ein Ausgleich eines bestehenden Sollsaldos durch Lastschrifteinzug ist ebenfalls möglich.

Ist Ihr Konto gelöscht, müssen EC-, sowie Kreditkarte von Ihnen entwertet, z.B. durch Zerschneiden, und an die Bank zurückgegeben werden. Teilweise werden die Karten auch direkt in der Bank entwertet.

Online – Kontowechselservice

Wechselt man das Konto, bieten immer mehr Bankunternehmen neuen Kunden einen Online-Kontowechselservice an. Dies geschieht im Rahmen der neuen EU-Zahlungsdienstrichtlinie.

Der Service besteht darin, dass alle Informationen zu Vertragspartnern, die regelmäßig Abbuchungen über Lastschrift oder Daueraufträgen unternehmen, oder Daten zu Arbeitgebern oder ähnlichen Unternehmen, die Arbeitsentgelt oder Rentenzahlungen durchführen, gesammelt werden. Diese werden anschließend automatisch über den Onlineverkehr über Ihre neuen Bankverbindungen unterrichtet. Dieses passiert innerhalb kürzester Zeit und ohne anstrengenden Papierkram.

Kontoauflösung eines Verstorbenen

Ist der Kontoinhaber verstorben, bleibt die Frage, wie die Hinterbliebenen mit seinem Konto verfahren können. Handelt es sich bei der Auflösung um eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Nachlassverwaltung, kann die Erbgemeinschaft durch eine Stimmenmehrheit den Girovertrag oder das Sparkonto kündigen. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg und stützt sich auf § 2040 Abs. 1 BGB, dass Verfügungen nur gemeinschaftlich durch alle Miterben getroffen werden können, und § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB. Der zweite Paragraph unterstützt dabei die Wichtigkeit der Maßregelung, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich ist. Jedes Erbmitglied ist gegenüber den anderen dazu verpflichtet.

Bei den Maßregeln handelt es sich üblicherweise um die Klärung und Unternehmungen, die zu der Sicherung, der Verwahrung, Erhaltung und Vermehrung des Nachlasses nötig sind. Zudem ist die Gewinnung der Nutzung und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten ebenfalls damit verbunden. Die Stimmenmehrheit richtet sich nach der Größe der Erbteile und nicht nach Köpfen. Wie bei Erbgeschichten gelten diese Grundsätze auch für Girokonto- oder Sparkontokündigungen, sowie für alle Darlehensverträge.

Eventuelle Auszahlungen erfolgen immer an die Erbgemeinschaft als Ganzes, da kein einzelner Miterbe eine Zahlung an sich selbst verlangen kann.

5 Tipps zur rechtmäßigen und unkomplizierten Kündigung

Bei Kündigungen des Girokontos stehen einige Kunden immer mal wieder vor kleinen Problemen oder es entstehen bei der Abwicklung Fragen, die von entscheidender Bedeutung sind. Einige solcher Sachverhalte und Fragen haben wir Ihnen aufgelistet, damit diese für Sie als Richtschnur dienen können und eventuelle Fragen aus dem Weg schaffen.

Tipp 1: Konto im Minus

Befindet sich Ihr Konto zum Zeitpunkt der Kündigung im Minus, muss das Defizit erst ausgeglichen werden, damit eine vollständige Kündigung stattfinden kann. Eine Kündigung des Girokontos mit negativen Zahlen ist nicht möglich.

Tipp 2: Form der Kündigung

Die Kündigung des Girokontos erfolgt in schriftlicher Form von Ihnen persönlich, da Ihre Unterschrift eine wichtige Rolle spielt. Eine andere Person darf erst das Konto kündigen, wenn derjenige von Ihnen eine Kontovollmacht erlangt hat.

Tipp 3: Kündigung trotz laufender Verpflichtungen

Die Kündigung des Girokontos ist von einem laufenden Kredit unabhängig. Sie können jederzeit Ihr Girokonto kündigen und in einer anderen Bank ein neues eröffnen. Der Kredit oder die Versicherung des Hauses, beispielsweise, wird davon nicht in Mitleidenschaft gezogen und muss ebenfalls nicht extra gekündigt werden, sondern läuft weiter.

Tipp 4: Ausgleich oder Tilgung der Kredite

Wie bereits angesprochen sind Konto und ein laufender Kredit voneinander getrennt und nicht voneinander abhängig. Falls Sie also zu dem Zeitpunkt der Kündigung noch einen Privatkredit am Laufen haben, können sie trotzdem ohne Probleme das Girokonto bzw. die Bank wechseln. Eine sofortige Tilgung oder Ausgleich des Kredites ist nicht notwendig. Allerdings müssen Sie die Bank, bei der Sie den Kredit haben, über Ihre neue Bankverbindung informieren.

Anders sieht es bei einem Dispokredit aus. Möchten Sie das Girokonto wechseln, muss diese Form des Kredites erst ausgeglichen werden oder Sie nehmen eine Umschuldung vor.

Tipp 5: Löschung der Daten

Falls Sie bei dem Finanzinstitut keine weiteren Konten oder Verträge abgeschlossen und Nichts mehr aktiv ist, können Sie in Ihrer Kündigung vermerken, dass alle persönlichen Daten über Sie in der Bank gelöscht werden.

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