Verbot für Gebühr einer geduldeten Überziehung bei Girokonten

Pauschales Entgelt beim Girokonto für geduldetes Überziehen – verlangt das ihre Bank? Nach einem Urteil des BGH ist das jetzt nicht mehr zulässig. Wie hole ich mir mein Geld zurück? Hier die Antwort:

Wenn der Bankkunde sein Konto zu sehr belastet (ins Minus rutscht) und dabei über kein Dispokredit verfügt oder er über die festgesetzte Grenze es überzieht, werden für die geduldeten Überziehungen des Girokontos sehr hohe Zinsen von den Banken gefordert. Einige Banken verlangen zu den Überziehungszinsen, obwohl die Überziehung nur geringfügig war, außerdem noch ein Mindestentgelt was pauschal dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Es wird am ersten Tag der Überziehung und ab dem ersten Cent fällig. Vom BGH (Bundesgerichtshof) wurde diese Gebühren als unzulässig erklärt.

Mindestentgelt bzw. Bearbeitungsgebühren dürfen die Banken in Zukunft nicht mehr pro Monat oder im Quartal dem Kunden bei einer geduldeten Überziehung des Kontos in Rechnung stellen. Sollten die Kosten für die Überziehung (geduldete) geringer ausfallen als das Mindestentgelt, gilt trotzdem, das keine Extragebühren erhoben werden dürfen.

Entscheidung des Gerichts mit folgender Begründung: der Verbraucher würde durch ein pauschales Mindestentgelt entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligt werden. Es kommt zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Kunden durch niedrigere Überziehungsbeträge und kurzer Laufzeit. Beispielrechnung: Kunde überzieht das Konto für 1 Tag um 10,00 € in geduldeter Weise. Die Bank verlangt eine Mindestgebühr in Höhe von 6,90 € im Quartal. Diese Gebühr steht in keinem Verhältnis zum “Grad der Überziehung”.

BGH Urteil zugunsten der Verbraucherschützer entschieden

Zwei Fälle der Mindestentgeltklausel wurde durch die BGH als rechtswidrig erklärt.

  1. Rechtsstreit zwischen der Targobank (Az. XI ZR 387/15) und der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen
  2. Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank (Az. XI ZR 9/15) und der Verbraucherzentrale Bundesverband

Die beiden Banken erklären sich bereit, dem BGH Urteil nachzukommen. Die Targobank entfernte schon vor der Urteilsverkündung das Mindestentgelt von ihrer Homepage.

Betroffene sollten Erstattung fordern

Egal von welcher Bank Ihnen ein Mindestentgelt für geduldete Überziehung abgezogen wurde, sollten Sie die zu Unrecht eingezogenen Beträge zurückfordern. Von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird dazu ein Musterbrief zur Verfügung gestellt. Die Entgeltansprüche können verjähren, wenn es mehr als drei Jahre zurückliegt.

Unzufrieden mit der bisherigen Bank? Zu hohe Kosten und Gebühren? Hier geht’s zum Girokonto Vergleich.

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