Girokonto beantragen

Girokonto beantragen und online eröffnen – so geht´s

Wer ein Girokonto beantragen und es gleich eröffnen möchte, kann das heute auf dem Online-Weg erledigen. Natürlich stehen die Interessenten dabei vor der Qual der Wahl, denn es gibt zahllose Angebote auf diesem Sektor. Die Banken umwerben heftig Neukunden, die sich daher zunächst fragen sollten, was sie von dem Girokonto eigentlich alles erwarten. Über verschiedene Vergleichsrechner ist eine viel bessere Entscheidungsfindung unter den verschiedenen Anbietern möglich. Deren Angebote sind vielfältig, sie unterscheiden sich bezüglich vieler Kriterien. Auf einigen Webseiten gibt es Vergleichsrechner, die sämtliche Vorzüge von recht vielen Girokonten auf einen Blick aufzeigen.

Girokonto beantragen: Filial- oder Direktbank?

Ein Girokonto können die Antragsteller sowohl bei Filial- als auch bei Direktbanken beantragen. Vor dem Antrag steht der gründliche Vergleich über das Internet. Ob es eine Filial- oder Direktbank sein soll, hängt von den individuellen Gepflogenheiten ab. Wer das Gespräch mit dem Bankberater wünscht, sollte eine Filialbank vor Ort wählen. Auch bei häufigeren hohen Geldabhebungen kann die Filialbank von Vorteil sein. Bei den Zinsen für eine Girodisposition und bei möglichen Guthabenzinsen punkten hingegen vielfach die Direktbanken. Die kostenlose Kontoführung wiederum ist in beiden Fällen möglich. Hierbei ist allerdings zu beachten, ob der Kontoinhaber dafür bestimmte Kriterien erfüllen muss, damit das Konto wirklich kostenfrei geführt wird. In vielen Fällen verlangen die Banken hierfür einen Mindesteingang pro Monat, in anderen Fällen bleibt das Konto ohne Wenn und Aber kostenfrei. Auch hier haben wiederum die Direktbanken die Nase vorn. Weitere Fragen betreffen die kostenlose Bargeldabhebung an Automaten, die Kosten für eine Kreditkarte und für Bankdienstleistungen wie Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge sowie mögliche Prämien für die Eröffnung eines Girokontos.

Girokonto online beantragen

Ein Online-Antrag ist bei sämtlichen Direktbanken und auch bei einigen Filialbanken möglich. Im Online-Antrag werden erfragt:

  • Anrede, Name, Vorname und Anschrift
  • wohnhaft am angegebenen Ort seit:
  • Wohnstatus: Eigentum, Miete, Sonstiges
  • Beschäftigungsstatus als Angestellter, leitender Angestellter oder Beamter, Gewerbetreibender, Freiberufler, geschäftsführender Gesellschafter, Student, Auszubildender, Schüler, Hausmann/Hausfrau, Rentner, arbeitslos oder Sonstiges
  • aktuelles Nettoeinkommen
  • Wahl eines zweiten Kontoinhabers

Diese Fragen können je nach Bank mehr oder weniger ausführlich ausfallen. Die Bank führt bei einem Girokontoantrag eine Schufa-Abfrage durch, wobei es auch Schufa-freie Girokonten gibt. Darüber hinaus macht sie sich aus diesen Angaben ein Bild über die Bonität des Antragstellers. Diese Einschätzung entscheidet über einen möglichen Dispokredit und dessen Höhe, unter Umständen auch darüber, ob die Bank den Antrag überhaupt annimmt.

Zusenden des Antrags inklusive des PostIdent-Verfahrens

Die Bank prüft zwar den Online-Antrag, jedoch muss dieser auf dem Postweg mithilfe des PostIdent-Verfahrens bestätigt werden, wenn es sich um eine Direktbank (oder eine weiter entfernte Filialbank) handelt. Falls der Antragsteller nicht bei der Bank vor Ort sein Personaldokument und einen eigenhändig unterschriebenen Antrag vorlegen kann, ist dieses Verfahren durch das Geldwäschegesetz vorgeschrieben. In den meisten Fällen kann der Antrag online ausgedruckt werden, alternativ sendet ihn die Bank zu. Er enthält einen Postident-Coupon, den der Schalterangestellte der Post einscannt, nachdem er die Personalien des Antragstellers überprüft hat. An diesem Verfahren führt kein Weg vorbei.

Kann ich bei jeder Bank ein Girokonto beantragen?

Der Antrag kann grundsätzlich gestellt werden, die Bank ist aber nicht zu Annahme verpflichtet. Das Recht auf ein Girokonto wird aktuell (2014) im Europäischen Parlament diskutiert, es könnte ab 2015 oder 2016 (wieder) eingeführt werden. Etwas mehr als zwei Millionen Europäer besitzen kein Girokonto und haben in ihren jeweiligen Staaten wenig Chancen darauf, weil sie als sozial schwach, überschuldet oder unzuverlässig (möglicherweise kriminell) gelten. Wer beispielsweise keinen festen Wohnsitz vorweisen kann, dürfte kaum eine Bank finden, die ihm ein Girokonto einrichtet. Es gab in Deutschland seit 1909 das Recht auf ein sogenanntes Jedermann-Konto, das 1995 abgeschafft wurde. Aktuell existiert lediglich eine Selbstverpflichtung der Geldinstitute, wenigstens ein Guthabenkonto einzuführen, jedoch sieht die Praxis leider anders aus – viele Geldinstitute lehnen Kunden ab oder erschweren ihnen die Kontoeinrichtung so sehr, dass die Antragsteller aufgeben. Ein überschuldeter, von Pfändungen betroffener Kontoinhaber kostet die Bank viel Verwaltungsaufwand und bringt ihr praktisch keine Umsätze ein. Auch der mögliche Missbrauch von Konten für Geldwäsche und Betrugshandlungen ist ein Ablehnungsgrund, auch wenn der Betrug aktuell nicht nachzuweisen ist. Einige Bundesländer haben ihre öffentlich-rechtlichen Sparkassen zur Einrichtung von Jedermann-Konten verpflichtet. Das ist für Personen in prekären Verhältnissen eine wichtige Information. Diese Regelungen gelten in:

  • Bayern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Hessen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern

Diese Konten werden oft als schufafreie Girokonten bezeichnet, die sie nicht sind, denn die Banken machen sich durchaus ein Bild von der Schufa des Antragstellers. Dafür sind sie voll funktionsfähige Girokonten. Die wirklich schufafreien Konten in Verbindung mit einer Prepaid-Kreditkarte weisen diese Funktionen hingegen nicht auf. Es sind von ihnen keine Lastschriften, Überweisungen oder Daueraufträge möglich, nicht einmal Geld kann von einem anderen als dem eigenen Referenzkonto aus auf dieses Prepaid-Konto überwiesen werden.

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