Girokonto mi Dispokredit

Ein Dispokredit (eigentlich: Dispositionskredit) kann zum Girokonto gehören und wird Angestellten und Beamten mehr oder weniger automatisch gewährt, Selbstständigen, Teilzeit- oder Leiharbeitern, Rentnern, Studenten und Empfängern von ALG II nicht unbedingt. Hier hängt es stark von der Geschäftspolitik der jeweiligen Bank ab, inwieweit sie die Bonität des Kontoinhabers für ausreichend hält, um einen Dispokredit zu bewilligen.

Wie funktioniert der Dispokredit?

Der Dispokredit stellt einen zwischen der Bank und ihrem Kunden vereinbarte Überziehungsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Limit dar. Dieses Limit kann flexibel zwischen der Bank und dem Kunden vereinbart werden, bei Gehaltsempfängern sind in der Regel zwei Nettomonatsgehälter üblich. Über das Limit kann der Kontoinhaber beliebig verfügen, es bedarf hierzu keinerlei Absprache mit der Bank. Auch die Rückzahlung findet vollkommen flexibel durch Zahlungseingänge auf das Konto statt. Der Dispokredit ermöglicht bis zum Limit beliebige Barabhebungen, Überweisungen und Daueraufträge sowie Lastschriften vom jeweiligen Konto. Diese Flexibilität macht den großen Vorteil des Dispokredites aus.

Voraussetzungen für einen Dispokredit

Die meisten Banken setzen regelmäßige Zahlungseingänge auf das Konto voraus, um einen Dispokredit zu bewilligen. Nach dem beruflichen Status des Kontoinhabers können, müssen sie aber nicht fragen. Daher spielt es bei der Auswahl einer neuen Bank für ein Girokonto eine maßgebliche Rolle, ob die Bank einen Dispokredit bewilligen würde. Sparkassen und Raiffeisenbanken etwa räumen Selbstständigen kaum jemals einen Dispokredit ein, auch Empfänger von Hartz IV haben hier meistens Pech. Die GLS wiederum räumt auch Hartz IV Empfängern einen niedrig verzinsten Dispo in Höhe einer Monatsüberweisung der ARGE ein. Diese Bedingungen fallen so vielfältig aus, dass sich ein Vergleich der Girokonten allein schon aus diesem Grund lohnt. Eine Grauzone ergibt sich für ehemalige Angestellte, die sich selbstständig machen. Sollten sie bereits über einen Dispokredit verfügen, was zu erwarten ist, empfiehlt es sich dringend, dieses Girokonto um jeden Preis zu behalten, ein weiteres Konto für Geschäftseingänge und Abbuchungen bei einer anderen Bank zu eröffnen und fortan auf das Girokonto mit dem Dispokredit einen monatlichen Eingang am besten mit dem Stichwort „Gehalt“ und wenn möglich in der Größenordnung des früheren Gehalts zu überweisen. Das bewahrt den Dispokredit unter Umständen für Jahre und Jahrzehnte, wenn nichts geschieht, also das Limit nicht ausgereizt und anschließend – allein durch die Zinsabbuchungen – überzogen wird.

Antrag auf einen Dispokredit

Der Dispokredit wird bei einer Kontoeröffnung gewährt – oder auch nicht. Darum zu betteln hat nicht viel Sinn. Die Bank führt bei der Girokontoeröffnung eine Schufa-Abfrage durch und erfragt in diesem Moment – und nur dann – den beruflichen Status des Antragstellers. Sollte dieser feste Bezüge erhalten, wird ihn die Bank zur Vorlage von Gehalts-, Pensions-, Renten- oder BAföG-Bescheiden auffordern und dann einen Dispo in entsprechender Höhe bewilligen, wenn die Schufa positiv ausfällt. Wenn das nicht funktioniert, wird nur in den seltensten Fällen später ein Dispo bewilligt. Dazu müssten sich die persönlichen (beruflichen) Umstände des Kontoinhabers entscheidend geändert haben, was dieser neu belegen muss. Es lohnt sich daher, vor der Kontoeröffnung nach der Möglichkeit eines Dispokredites zu fragen und sich eine mögliche Bewilligung vorab zusichern zu lassen.

Dispozinsen

Die Dispositionszinsen fallen so unterschiedlich wie alle Bedingungen von Banken aus. Sie können um sieben oder über 16 Prozent pro Jahr betragen, werden kalendertäglich auf die Inanspruchnahme berechnet und quartalsweise abgebucht. Diese Rechnung ist eigentlich recht kompliziert, wenn man bedenkt, dass der Stand einer Inanspruchnahme täglich wechseln kann. Der Kunde kann heute seinen Dispo mit 500 Euro belasten, morgen erhält er sein Gehalt und ist wieder im Plus. Die Bank berechnet also tagesgenau die Zinsen für 500 Euro und einen Tag, bei einem Zinssatz von 10 % pro Jahr wären das 500 x 10 % / 365 Tage = 13,7 Cent. Diese Berechnungen funktionieren computergestützt und automatisch, es hat hierüber noch nie Klagen gegeben. Allerdings schafft es kaum ein Kunde, seine exakten Zinsen nachzurechnen.

Dispo und geduldete Überziehung

Ein recht heikler Punkt ist die geduldete Überziehung, und zwar nicht nur beim Dispo, sondern bei jedem Girokonto. Sie entsteht in der Regel durch Daueraufträge wie Miete und Strom bei gleichzeitig fehlendem Guthaben oder eben dem ausgeschöpften Dispokredit. Viele Banken, vor allem die Sparkassen, nehmen ihre soziale Verantwortung durchaus wahr und lassen Mieten und Stromabschläge weiter abbuchen, auch wenn das der Kontostand oder das Dispolimit nicht mehr hergeben. Der Inhaber kann dann natürlich ansonsten über seinen Dispo nicht mehr verfügen. Die Bank berechnet nun Zinsen für die geduldete Überziehung, die oft über 20 % betragen (wiederum pro Jahr und kalendertäglich berechnet), sie schreibt gleichzeitig den Kunden an und fordert ihn auf, den Saldo auszugleichen. Dieser Zustand darf etwa vier Wochen anhalten, nur selten länger, dann kündigen die meisten Banken das Konto. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass ein ausgereizter Dispo natürlich weiter Zinsen kostet und damit bei fehlenden oder zu niedrigen Geldeingängen in die Verbraucherinsolvenz führen kann. In solchen Momenten ist eine Umschuldung des Dispositionskredites sinnvoll. Der Kunde nimmt einen deutlich niedriger verzinsten Ratenkredit auf und zahlt die Disposchulden auf einmal sowie das neue Darlehen in kleinen, gleichmäßigen Raten zurück.

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