Warum sollte man ein Kinderkonto eröffnen?

Normalerweise umfasst ein Kinderkonto ein Girokonto auf Guthabenbasis bzw. ein Sparkonto, wofür eine Bankkarte ausgestellt wird. Darüber hinaus stellen Fest- und Tagesgeldkonten weitere Möglichkeiten der Kinderkonten dar, um als Sparanlage für verschiedene Zwecke verwendet zu werden.

Gründe für das Einrichten eines Kinderkontos

Möchte man zum Beispiel das Taschengeld verwalten und verwahren bzw. auch dem Kind beibringen, wie man mit Geld umgeht, so sollte das Girokonto auf Guthabenbasis als eine Form der Kinderkonten verwendet werden. Dagegen sind Tages- oder Festgeldkonten dann sinnvoll, sobald man Geld für das Kind ansparen möchte oder wenn man diese Varianten der Kinderkonten als Kapitalanlage nutzen will. Das somit angesparte Geld kann man zum Beispiel für den Führerschein, für eine Einrichtung des Kinderzimmers, für eine Ausbildung oder ein Studium eingesetzt werden. Möchte man dem Kind Geschenke in Form von Geld (z. B. zu Weihnachten, zum Geburtstag) geben, so kann man die Geldgeschenke auf das Tagesgeld- oder Girokonto einzahlen.

Girokonten nur auf Guthabensbasis

Girokonten, die als Kinderkonto geführt werden, dürfen lediglich auf Guthabenbasis geführt werden. Hintergrund ist, dass Kinder über keinerlei monatliches Einkommen verfügen. Dadurch darf dem Kind kein Dispositionskredit eingerichtet werden. Das Kind darf infolgedessen lediglich über das Geld verfügen, welches sich auf dem Kinderkonto befindet.

Eröffnung eines Kinderkontos erst ab dem 7. Lebensjahr

Die Eröffnung des Kinderkontos erfolgt in Abhängigkeit der Kontoform des Kinderkontos (z. B. Girokonto, Tagesgeldkonto) und kann schon ab dem 1. Lebensjahr des Kindes unter gewissen Bedingungen durchgeführt werden. Kinder unter sieben Jahren sind basierend auf dem deutschen Gesetz geschäftsunfähig. Folglich dürfen sie weder einen Geldgeschäfte noch Verträge abschließen. Möchte man zum Beispiel als Eltern schon Geld für das Kind anlegen, welches noch nicht das 7. Lebensjahr erreicht hat, so muss der Elternteil das Konto selber beantragen und den Kontovertrag auf den jeweils eigenen Namen des Elternteils abschließen

Das angelegte Geld auf dem Konto oder das Konto selbst kann später auf das Kind übertragen bzw. überschrieben werden. Laut dem BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch) ist ein Kind ab dem 7. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig, worunter unter anderem auch der sog. Taschengeldparagraph zählt. Ab diesem Alter kann bei einigen Banken ein Kinderkonto eingerichtet und normalerweise bis zum 17. Lebensjahr des Kindes geführt werden. Anschließend entscheidet der Jugendliche, ob er ein normales Girokonto bei der bisher kontoführenden Bank oder bei einer anderen Bank eröffnen möchte. Diese Entscheidung ist in der Regel von der persönlichen Situation des Jugendlichen abhängig (z. B. ob man sich noch in der schulischen Ausbildung oder im Studium befindet).

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Der richtige Zeitpunkt für ein Kinderkonto

Wann die Eltern ein Kinderkonto für das Kind einrichten möchten, sodass sich ihr Kind mit dem Geld auf dem z. B. Girokonto vertraut machen kann, liegt komplett in ihrem Ermessen. Organisatorisch gesehen ist die Kontoeröffnung normalerweise nicht vor dem 7. Lebensjahr möglich. Ab dem 7. Lebensjahr können die Eltern selber entscheiden, in welchem Alter ihr Kind ein entsprechendes Kinderkonto erhält. Jedoch ist es vorteilhaft, je früher die Kinder den Umgang mit Geld erlernen – selbst wenn es um kleinere Geldbeträge geht. Sie lernen z. B. eine Überweisung oder Bankauszüge und deren Funktionen kennen. Hierbei sind insbesondere die Eltern gefordert, ihren Kindern den richtigen Umgang zu erlernen.

Banken bieten vielfältige Kinderkonten an

Banken bieten bei Kinderkonten unterschiedliche Konditionen an. Wüstenrot bietet das „Top Giro Young“ mit einer EC-, Kredit- bzw. Prepaid Kreditkarte an. Es fallen hier keine Gebühren weder für Kontoführung noch für Abhebungen an. Ferner ist hier eine Online-Eröffnung möglich. Dagegen bietet die Sparda München ein „SpardaYoung“-Konto lediglich mit einer EC-Karte an. Der Kunde muss dafür keinerlei Gebühren bezahlen. Dafür erhält der Sparda-Kunde eine Guthabensverzinsung nebst Startguthaben und er muss weder Kontoführungs- noch Abhebungsgebühren zahlen. Das Konto „My First Giro“ der AudiBank umfasst nahezu die gleichen Konditionen wie die Sparda München. Nur anstelle der EC-Karte erhält der Kontoinhaber beim Kinderkonto der Audi Bank eine Prepaid Kreditkarte.

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